Apfelessig Tropfen Tinktur 50 ml Malus pumila Mill. Zutaten: Trägerstoff: Wasser Glycerin; Apfelessig (Malus pumila Mill. Frucht Extrakt) Chrom (Chrompicolinat). Verzehrsempfehlung: 2-mal täglich je 1,4 ml (2x ca. 35 Tropfen) mit Wasser einnehmen. Chrom trägt zur Aufrechterhaltung des Blutzuckerspiegels bei und unterstützt Stoffwechsel von Makronährstoffen.* Nahrungsergänzungsmittel mit Pflanzenextrakt und Chrom: Die angegebene empfohlene tägliche Verzehrsmenge darf nicht überschritten werden. Nahrungsergänzungsmittel sind kein Ersatz für eine ausgewogene und abwechslungsreiche Ernährung sowie eine gesunde Lebensweise. Nicht empfohlen für Kinder, Jugendliche, schwangere oder stillende Frauen. Außerhalb der Reichweite von kleinen Kindern lagern. Kein Bio-Produkt gemäß VO (EU) 2018/848. Nicht verwenden, wenn das Siegel gebrochen ist. An einem kühlen und trockenen Ort lagern. Vor direkter Sonneneinstrahlung schützen. Verwenden Sie innerhalb von 45 Tagen nach dem Öffnen des Verschlusses. PZN 18217906 Bioherba Reichenbach GmbH Greizer Str. 18B 08468 Reichenbach Deutschland Kaufen Sie Apfelessig Malus pumila Mill. Tropfen Tinktur online zu einem günstigen Preis! Entdecken Sie die Apfelessig Tropfen von Bioherba – eine hochwertige Tinktur aus Apfelessig-Extrakt (Malus pumila Mill.) kombiniert mit Chrom in Form von Chrompicolinat. Die Rezeptur wird in gereinigtem Wasser gelöst und mit pflanzlichem Glycerin stabilisiert. Chrom trägt zur Aufrechterhaltung eines normalen Blutzuckerspiegels bei. In Verbindung mit sorgfältig hergestelltem Apfelessig entsteht eine praktische flüssige Form, die sich leicht dosieren und in den Alltag integrieren lässt. Apfelessig wird durch Fermentation von Apfelsaft gewonnen und ist seit langem für seine vielseitige Verwendung bekannt. Bioherba setzt dabei auf eine schonende Verarbeitung und streng geprüfte Rohstoffe, um ein Produkt von höchster Reinheit und Qualität zu bieten. Jede 50-ml-Braunglasflasche ist handlich, lichtgeschützt und frei von unnötigen Zusatzstoffen – ideal für eine bewusste Ergänzung Ihres Ernährungsplans. *Gemäß Verordnung (EU) Nr. 432/2012 und § 5 UWG